Haberbosch & Straub

Fachgebiete

Haberbosch & Straub Rechtsanwälte berät und vertritt Sie vornehmlich in den Bereichen des Arbeitsrechts, des Erbrechts, des Immobilienrechts sowie des Steuerrechts.

Wir sind Ihr Ansprechpartner als Arbeitgeber ebenso wie als Betriebsrat und Arbeitnehmer, als Immobilieneigentümer und Vermieter ebenso wie als Mieter, als Makler und Hausverwalter ebenso wie als Wohnungseigentümergemeinschaft, als künftiger Erblasser ebenso wie als Erbe sowie als Steuerpflichtiger im In- und Ausland.

Beratungen und Vertretungen in sonstigen Rechtsgebieten sind nach Absprache möglich, erforderlichenfalls verügen wir über ein breitgefächertes Netzwerk von spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im In- und Ausland, an die wir Sie gerne weitervermitteln.